Freundschaftspokal 2022

Liebe Leute, hier die Ausschreibung unseres alljährlichen Freundschaftspokals am 03.und 04. September 2022. Gleichzeitig sind es auch die Kreisjugndspiele NWM.

Bitte lest sorgfältig die u.g. Ausschreibung und füllt die Dokumente bei raceoffice (Haftungsausschluss, Einwilligung Datenschutz …) vorab korrekt aus und schaut bitte auch regelmäßig auf unser Seite nach Aktualisierungen: in diesen Zeiten lässt es sich leider nicht wirklich zuverlässig planen. Hier die Segelanweisung: Segelanweisung_FP22

Für Rückfragen, Anregungen und sonstiges stehen wir euch natürlich gern zur Seite (regatta(at)svhv(punkt)de) und hoffen auf eine erfolgreiche und tolle Veranstaltung.

46. Freundschaftspokal in den Klassen Optimist A und B am 03./04.09.2022 beim Segelsportverein Hohen Viecheln e.V.

AUSSCHREIBUNG
46. Freundschaftspokal
und
Kreisjugendspiele Nordwestmecklenburg
vom 03.09.2022 bis 03.09.2022

Veranstalter: Segelsportverein Hohen Viecheln e.V.
Veranstaltungswebseite: raceoffice.org/FuP2022, www.svhv.de
Wettfahrtleiter: Alberto Brüning – SVHV
Vorsitzender des Protestkomitees: Till Zarncke – SVHV
Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).

1. REGELN
1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
1.2 [DP] WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.
1.3 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der
Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.
2. SEGELANWEISUNGEN
Die Segelanweisungen sind bei der Anmeldung oder auf der Veranstaltungswebseite ab dem 27.08.2022 erhältlich.
3. KOMMUNIKATION
3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf dem Vereinsgelände.
3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern
diese nicht allen Booten zugänglich ist.
4. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
4.1 Die Veranstaltung ist für alle Boote der folgenden Klassen offen: Optimist A, Optimist B.
4.2 Zugelassen zu den Kreisjugendspielen sind alle Boote aus dem Kreis Nordwestmecklenburg.
4.3 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen
amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jugendsegelschein sein. Bei Mitgliedern
anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
4.4 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
4.5 Teilnahmeberechtigte Boote können über die Veranstaltungswebseite melden.
4.6 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 03.09.2022 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
5. MELDEGELDER
5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:

bis 26.08.2022 ab 27.08.2022
Optimist A, Optimist B 20,00 € 25,00 €

5.2 Das Meldegeld ist unter Angabe der Veranstaltung, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau und der Segelnummer auf das Konto des Segelsportverein Hohen Viecheln e.V. bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, BIC:NoLADE21WIS, IBAN: DE25 1405 1000 1200 0068 08 zu überweisen.
5.3 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.
6. ZEITPLAN
6.1 Registrierung:
Klassen Registrierung Ort der Registrierung
Optimist A, Optimist B am 02.09: 18:00 – 20:00 Uhr
am 03.09: 09:00 – 10:30 Uhr
im Clubhaus
6.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 10:55 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in den Segelanweisungen veröffentlicht.
6.3 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:

Klassen Wettfahrttage Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt Anzahl der Wettfahrten
Optimist A 03.09 bis 04.09 03.09 12:00 Uhr 8
Optimist B 03.09 bis 04.09 03.09 12:00 Uhr 8

6.4 Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 12:30 Uhr gegeben.
7. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
7.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.
7.2 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden.
8. VERANSTALTUNGSORT
8.1 Die Veranstaltung findet im Segelsportverein Hohen Viecheln, Uferweg 2 statt.
8.2 Das Wettfahrtbüro befindet sich im Clubraum.
8.3 Wettfahrtgebiet ist nördliche Schweriner Außensee
9. BAHNEN
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
10. WERTUNG
10.1 a) Werden weniger als vier Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.
b) Werden vier oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.
10.2 Gilt nur wenn mindestens 5 Boote in der U-Wertung teilnehmen:
a) Optimist A: Die U12-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta höchstens das 11. Lebensjahr vollenden.
b) Optimist B: Die U10-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta höchstens das 9. Lebensjahr vollenden.
11. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
14.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie – soweit anwendbar – die „Vorschriften für unterstützende Personen“ der Veranstaltungen, die auf der offiziellen Webseite veröffentlicht
werden, einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
14.2 Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der
Kleidung.
14.3 Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen, während der Motor läuft.
14.4 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 1.500.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
12. [DP] LIEGEPLÄTZE
An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
13. [DP] MEDIENRECHTE
13.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren
Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das
während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
14. DATENSCHUTZHINWEISE
Der Veranstalter wird, die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang
„Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf www.svhv.de/datenschutz zur Verfügung.
15. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
15.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für
die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
15.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften
sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den
Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf Raceoffice zur Verfügung.
16. [DP] VERSICHERUNG
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
17. PREISE
17.1 Der Veranstalter gibt Preise (Pokale) für die ersten drei Plätze und Urkunden für die ersten sechs Plätze.
17.2 Die in der Gesamtwertung besten drei Boote jeder Klasse erhalten Preise. Falls weniger als zehn Boote melden, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahl der Preise anzupassen.
17.3 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.


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