Ausschreibung zum Insel LiepsPokal am 20. April 2024

Hier unsere jährliche Einladung zur Einhandregatta im Frühjahr für Laser/ILCA und OK:

43. Insel Lieps Pokal
vom 20.04.2024 bis 21.04.2024

Meldungen: manage2sail

Veranstalter: Segelsportverein Hohen Viecheln e.V. (SVHV)
Veranstaltungswebseite: www.svhv.de
Wettfahrtleiter: Alberto Brüning – SVHV
Vorsitzender des Protestkomitees: Till Zarncke – SVHV

Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).

1.REGELN
1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
1.2 [DP] WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.
1.3 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.

2.SEGELANWEISUNGEN
Die Segelanweisung ist bei der Anmeldung auf manage2sail oder auf der Veranstaltungswebseite www.svhv.de ab dem 05.04.2024 erhältlich.

3.KOMMUNIKATION
3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf dem Vereinsgelände des SVHV.
3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.

4.[NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
4.1 Die Veranstaltung ist für alle Boote der folgenden Klassen offen: ILCA 4, ILCA 6, ILCA7, OK
4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen
amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jugendsegelschein sein. Bei Mitgliedern  anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
4.3 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
4.4 Teilnahmeberechtigte Boote können über die Veranstaltungswebseite melden.
4.5 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 20.04.2022 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.

5.MELDEGELDER
5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:

Klassen Meldegeld (EUR) bis 08.04.2024 Meldegeld (EUR) ab 09.04.2024
bis 20.04.2024
ILCA 4, ILCA 6, ILCA 7,
OK
20,- € 25,- €

5.2 Das Meldegeld ist unter Angabe der Veranstaltung, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau und der Segelnummer auf das Konto des Segelsportverein Hohen Viecheln e.V. zu überweisen:
IBAN: DE25 1405 1000 1200 0068 08 (BIC: NOLADE21WIS)
5.3 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.

6.ZEITPLAN
6.1 Registrierung:

Klassen Registrierung Ort der Registrierung
ILCA 4, ILCA 6, ILCA 7,
OK
19.04: 17:00-20:00
20.04: 09:00-10:30
Clubhaus
Uferweg 2
23996 Hohen Viecheln

6.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 10:45 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in der Segelanweisung veröffentlicht.
6.3 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:

Klassen Wettfahrttage Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt Anzahl der Wettfahrten
ILCA 4, ILCA 6, ILCA 7, OK 20.04 bis 21.04 20.04 20.04: 12:00 Uhr 8

6.4 Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal mehr nach 12:30 Uhr gegeben.

7.AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
7.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.
7.2 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden.

8.VERANSTALTUNGSORT
8.1 Die Veranstaltung findet im Segelsportverein Hohen Viecheln, Uferweg 2, statt. Kontakt kann vorab per Mail aufgenommen werden: regatta[at]svhv[Punkt]de
8.2 Das Wettfahrtbüro befindet sich im Clubraum des SVHV
8.3 Wettfahrtgebiet ist der Schweriner Außensee

9.BAHNEN
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Segelanweisung.

10.WERTUNG
10.1
a) Werden weniger als vier Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.
b) Werden vier oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.
10.2 Gilt nur, wenn mindestens fünf Boote in der U-Wertung teilnehmen:
a) ILCA 4: Die U15-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta höchstens das 14. Lebensjahr vollenden.
b) ILCA 6: Die U16-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta höchstens das 15. Lebensjahr vollenden.
10.3 Gilt nur wenn mindestens drei Boote in der Ü-Wertung teilnehmen
a) ILCA 7, OK: Die Ü45-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta mindestens das 45. Lebensjahr vollenden.

11.[NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
11.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
11.2 Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der
Kleidung.
11.3 Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen können, während der Motor läuft.
11.4 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 1.500.000 Euro oder dem Äquivalent
je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

12.[DP][NP] LIEGEPLÄTZE
An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.

13.[DP][NP] MEDIENRECHTE
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des
Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren
Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.

14.DATENSCHUTZHINWEISE
Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang
„Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf www.svhv.de/datenschutz zur Verfügung.

15.HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung
für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des
gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der
Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den
Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus
welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung
durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des
Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter,
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch
alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der
Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen
sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Daten-Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf manage2sail zur Verfügung.

16.[DP] VERSICHERUNG
Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall
deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

17.PREISE
17.1 Die in der Gesamtwertung besten drei Boote jeder Klasse erhalten Preise. Falls weniger als zehn Boote melden, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahl der Preise anzupassen.
17.2 Das Siegerboot erhält einen Wanderpokal, der entsprechend durch den Siegenden mit Jahr und Name versehen rechtzeitig vor der nächsten Durchführung der Regatta dem SVHV
zurückgegeben werden muss. Wanderpreise für die einzelnen Klassen sind:

Klassen: Wanderpokale
ILCA 4: Insel-Lieps-Pokal
ILCA 6: Insel-Lieps-Pokal der Tankstelle Niendorf
ILCA 7: Insel-Lieps-Pokal der Fischerei Prignitz
OK: Insel-Lieps-Pokal
ILCA 7 ü45: Masterpokal der Firma Planet-IC GmbH

17.3 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter

(Stand: 16.02.2024)


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