Coronaregeln – was gilt bei uns (Update vom 25.05.)

Es ist mitunter recht schwierig, die verschiedenen Regeln und Vorschriften (Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
(Corona-LVO M-V)) zu Corona zu verstehen und zu kennen. Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg hat darum online einen Flyer veröffentlicht, der Durchblick bei den Vorschriften ermöglichen soll. Informationen zu den jüngst geplanten Lockerungen der Regierung in MV vom 25.05.folgen sobald möglich. Angekündigt sind:

  • Am 28. Mai darf der Übernachtungstourismus zunächst für Einheimische öffnen. Auch alle Zweitwohnungsbesitzer, Dauercamper und Bootsbesitzer dürfen dann wieder einreisen.
  • Am 4. Juni öffnen laut Ministerpräsidentin M. Schwesig die Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen auch wieder für Menschen aus ganz Deutschland. Auch Busreisegruppen dürfen dann wieder kommen.
  • Am 11. Juni steht das Land auch wieder für private Besuchsreisen und Tagestourismus offen. Es gilt eine Testpflicht bei der Einreise – auch für Kinder ab dem Schulalter. Hinzu kommt, dass man sich vor Ort weitere zwei Mal pro Woche testen muss. Ausnahmen gelten dabei für Geimpfte und für Genesene. (Quelle: OZ-online).

Weitere Informationen hat die Landesregierung online veröffentlicht und es ist ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/588-11311 eingerichtet.

 


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