Blaues Band vom Schweriner Aussensee 2019

Es ist wieder so weit, unsere alljährliche „Acht“ um die Inseln steht an:

Ausschreibung zum

Blauen Band des Schweriner Außensees

am Samstag, 14. September 2019

Veranstalter: Segelsportverein Hohen Viecheln e. V. – Uferweg 2, 23996 Hohen Viecheln

Segelrevier: Schweriner Außensee

Bootsklassen: alle Wasserfahrzeuge unter Segel (außer Optis)

Meldestelle: alberto.bruening(ät)svhv.de

Fragen/Rücksprachen: Alberto Brüning

sportwart(ät)svhv(Punkt)de

Startgeld: 5,00 Euro pro Person

Das Startgeld ist bei der Anmeldung in bar zu zahlen. Bitte Geld passend mitbringen!

Meldeschluss: Samstag, 14.09.2019

Anmeldung: Samstag, 14.09.2019 ab 10.30 Uhr

Start: Samstag, 14 .09.2019 13.00 Uhr

Startgebiet vor dem Hafen des SVHV

Steuermannsbesprechung / Kursausgabe gegen 12.00 Uhr im Hafen des SVHV

Wertungen/Wettfahrten: Es findet eine Langstreckenwettfahrt statt.

Preise: Blaues Band des Schweriner Aussensees (über alles), Blaues Band der Surfer, Blaues Band der Einrumpf-Boote / Jollen (ohne Optimisten!)

Unterkunft: Zeltmöglichkeiten sind auf dem Vereinsgelände und Plätze für Wohnmobile o.ä. sind auf dem Parkplatz begrenzt vorhanden.

Bitte vorher anmelden!

Verpflegung: Kaffee und Kuchen nach der Wettfahrt. Kuchenspenden erbeten

Am Abend: gemeinsames Grillen. Jeder sorgt bitte selbst für seine abendliche Verpflegung.

Haftung: Die Meldung zur Regatta gilt gleichzeitig als Erklärung, dass die Yacht und die Besatzung allen damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entsprechen. Haftungsausschluss: Haftungsausschluss Blaues Band 2019

Sicherheitsvorschriften: Jeder Steuermann ist für die ordnungsgemäße Ausrüstung seiner Yacht selbst verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass sich ausreichende und zweckmäßige Rettungsmittel an Bord seiner Yacht befinden.

Für das ordnungsgemäße Anlegen von Rettungsmitteln aller Besatzungsmitglieder bzw. deren Gebrauch ist jeder Steuermann in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.

Führerscheine: Steuerleute aus der Bundesrepublik Deutschland müssen im Besitz des Führerscheins sein, der für das Segelrevier vorgeschrieben ist. Ausländische Steuerleute müssen den Führerschein besitzen, den ihr Landesverband vorschreibt.

Haftung: Die Haftung des Veranstalters ist gemäß gesonderten Haftungsausschluss beschränkt. Eine Teilnahme an der Regatta kann nur bei Vorlage des unterschriebene (bei Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten) Haftungsausschluss erfolgen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Motorfahrzeuge über 2,21 kW und Segelboote (> 5,50 Meter) ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen gem. der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ führen müssen.


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