Aktualisierung! Ausschreibung zum Freudschaftspokal am 11. und 12. Juli 2015

Ausschreibung zum Freudschaftspokal

am 11. und 12. Juli 2015

Veranstalter: Segelsportverein Hohen Viecheln e. V.
Segelrevier: nördlicher Schweriner Außensee
Bootsklassen: Optimist A (Rangliste)
Optimist B (MV-Rangliste)
Werbung: Kategorie B
Meldestelle: nur online
Fragen/Rücksprachen: Segelsportverein Hohen Viecheln
c/o Jens Pfahl
Rosenweg 4c
23996 Hohen Viecheln
Telefon: 0172-3225759
Fax: 01212-5-115-44-319
Startgeld: EUR 15,– /Boot
Das Startgeld ist bei der Anmeldung in Bar zu zahlen.Bitte passend Geld mitbringen!
Nachmeldegebühr: EUR 5,- / Boot
Meldeschluss: 05.07.2015
Anmeldung: 10.07.2015 18-20 Uhr
11.07.2015 ab 09.00 Uhr im SV Hohen Viecheln
erste Starts: 11.07.2015 12.00 Uhr
12.07.2015 10.00 Uhr
Wertungen/Wettfahrten:
Protesterfordernisse:
Es sind bis zu acht Wettfahrten geplant. Bei mehr als drei Wettfahrten erfolgt die Streichung des schlechtesten Ergebnisses.
Änderung Regel 61.1 (a) (2)
Boote unter 6m Rumpflänge müssen eine Protestflagge setzen.
Preise: Gestiftete Wanderpokale:
Optimist A
Optimist B: Gemeinde Hohen Viecheln
Sonderwertungen: Ab drei Starter in der Sonderwertung:
Optimist B u9
Unterkunft: Zeltmöglichkeiten sind auf dem Vereinsgelände nur begrenzt vorhanden, daher bei Bedarf:
Fremdenverkehrsverein mit http://www.schwerinersee.de/index.php/main
Jugendherberge Flessenow: (03866) 82400
Verpflegung: Selbstverpflegung. Im Startgeld ist ein warmes Essen am Samstag-Abend enthalten.
Betreuer/Nichtteilnehmer können dieses am Samstag bis 11.45 Uhr für EUR 4,70 erwerben.Während der Regatta steht ein Versorgungswagen zur Verfügung.
Haftung:

Die Meldung zur Regatta gilt gleichzeitig als Erklärung, dass die Yacht und die Besatzung allen damit verbundenen Anforderungen und Vorschriften entsprechen.

Sicherheitsvorschriften:
Jeder Steuermann ist für die ordnungsgemäße Ausrüstung seiner Yacht selbst verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass sich ausreichende und zweckmäßige Rettungsmittel an Bord seiner Yacht befinden.
Für das ordnungsgemäße Anlegen von Rettungsmitteln aller Besatzungsmitglieder bzw. deren Gebrauch ist jeder Steuermann in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.

Führerscheine:
Steuerleute aus der Bundesrepublik Deutschland müssen im Besitz des Führerscheins sein, der für das Segelrevier vorgeschrieben ist. Ausländische Steuerleute müssen den Führerschein besitzen, den ihr Landesverband vorschreibt.

Haftung:
Die Haftung des Veranstalters ist gemäß gesonderten Haftungsausschluss beschränkt. Eine Teilnahme an der Regatta kann nur bei Vorlage des unterschriebene (bei Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten) Haftungsausschluss erfolgen.

Sicherungsboote:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Motorboote ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen gem. der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ führen müssen.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme

* Alle Sonderwertungen ab drei Teilnehmer der Gruppe.

 


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