Ausschreibung 42. Insel Lieps Pokal 2023

Hier die – natürlich vorläufige – Aussschreibung_ILP23 zum Insel Lieps Pokal 2023 , bei manage2sail ist die Anmeldung möglich. Bitte beachtet die Haftungsausschlüsse und Datenschutzerklärungen, die zur Anmeldung unterschrieben abgegeben werden müssen.


AUSSCHREIBUNG

42. Insel Lieps Pokal
vom 29.04.2023 bis 30.04.2023 

Veranstalter: Segelsportverein Hohen Viecheln e.V. (SVHV)

Veranstaltungswebseite: www.svhv.de

Wettfahrtleiter: Alberto Brüning – SVHV

Vorsitzender des Protestkomitees: Till Zarncke – SVHV

Die Bezeichnung [NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1(a).

  1. REGELN
    1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt.
    1.2 [DP] WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser.
    1.3 Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen, für welche der deutsche Text gilt.
  1. SEGELANWEISUNGEN
    Die Segelanweisung ist bei der Anmeldung auf manage2sail oder auf der Veranstaltungswebseite www.svhv.de ab dem 15.04.2022 erhältlich.
  1. KOMMUNIKATION
    3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich auf dem Vereinsgelände des SVHV.
    3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.
  1. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG
    4.1 Die Veranstaltung ist für alle Boote der folgenden Klassen offen: Laser 4.7 / ILCA 4, Laser radial / ILCA 6, Laser Standard / ILCA 7
    4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.
    4.3 Jeder Teilnehmer muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Mitgliedsverbandes von World Sailing sein.
    4.4 Teilnahmeberechtigte Boote können über die Veranstaltungswebseite melden.
    4.5 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld bis zum 23.04.2022 bezahlen, um als gemeldet zu gelten.
  2. MELDEGELDER
    5.1 Die Meldegelder sind wie folgt:

     

    Meldegeld (EUR)
    bis 08.04.2022
    Meldegeld (EUR)
    ab 09.04.2022 bis 29.04.2022
    Laser 4.7 / ILCA 4, Laser radial / ILCA 6, Laser Standard / ILCA 7 20€

    25€

    5.2 Das Meldegeld ist unter Angabe der Veranstaltung, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau und der Segelnummer auf das Konto des Segelsportverein Hohen Viecheln e.V. zu überweisen:
    IBAN: DE25 1405 1000 1200 0068 08
    (BIC: NOLADE21WIS)
    5.3 Die Zahlung des Meldegeldes muss mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung oder Klasse absagt.

  1. ZEITPLAN
    6.1 Registrierung:Laser 4.7 / ILCA 4, Laser Radial / ILCA 6, Laser Standard / ILCA 7
    6.2 Am ersten Wettfahrttag findet um 10:45 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. Näheres hierzu wird in der Segelanweisung veröffentlicht.
    6.3 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:

    Klassen Wettfahrttage Ankündigungssignal für die erste Wettfahrt Anzahl der Wettfahrten
    Laser 4.7 / ILCA 4, Laser Radial / ILCA 6, Laser Standard / ILCA 7 29.04 bis 30.04 29.04: 12:00 Uhr 8

    6.4 Am letzten geplanten Wettfahrttag wird kein Ankündigungssignal nach 12:30 Uhr gegeben.

    7. AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
    7.1 Jedes Boot muss einen gültigen Messbrief oder eine Rennwertbescheinigung vorlegen oder nachweisen können.
    7.2 Boote können zu jeder Zeit kontrolliert werden.

  1. VERANSTALTUNGSORT
    8.1 Die Veranstaltung findet im Segelsportverein Hohen Viecheln, Uferweg 2, statt. Kontakt kann vorab per Mail aufgenommen werden: svhv@svhv.de
    8.2 Das Wettfahrtbüro befindet sich im Clubraum des SVHV
    8.3 Wettfahrtgebiet ist der nördliche Schweriner Außensee
  1. BAHNEN
    Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in der Segelanweisung.
  1. WERTUNG
    10.1
    a) Werden weniger als vier Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.
    b) Werden vier oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.
    10.2 Gilt nur, wenn mindestens fünf Boote in der U-Wertung teilnehmen:
    a) Laser 4.7 / ILCA 4: Die U15-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta höchstens das 14. Lebensjahr vollenden.
    b) Laser Radial / ILCA 6: Die U16-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta höchstens das 15. Lebensjahr vollenden.
    10.3 Gilt nur wenn mindestens drei Boote in der Ü-Wertung teilnehmen
    a) Laser Std / ILCA 7: Die Ü45-Wertung ist ein Auszug aus der Gesamtwertung und beinhaltet nur Teilnehmende, die im Jahr der Regatta mindestens das 45. Lebensjahr vollenden.
  1. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN
    11.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter registriert sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.
    11.2 Auf dem Wasser müssen jederzeit von allen unterstützenden Personen persönliche Auftriebsmittel getragen werden, außer zum kurzfristigen Wechseln oder Anpassen der Kleidung.
    11.3 Fahrer von Booten von unterstützenden Personen müssen den Quick-Stopp / Kill Cord zu jeder Zeit benutzen können, während der Motor läuft.
    11.4 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 1.500.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
  1. [DP][NP] LIEGEPLÄTZE
    An Land oder im Hafen müssen Boote auf den ihnen zugewiesenen Liegeplätzen liegen.
  1. [DP][NP] MEDIENRECHTE
    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.
  1. DATENSCHUTZHINWEISE
    Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf www.svhv.de/datenschutz zur Verfügung.
  1. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL
    Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Daten-Einverständniserklärung ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf raceoffice.org  zur Verfügung.
  1. [DP] VERSICHERUNG
    Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.
  1. PREISE
    17.1 Die in der Gesamtwertung besten drei Boote jeder Klasse erhalten Preise. Falls weniger als zehn Boote melden, behält sich der Veranstalter vor, die Anzahl der Preise anzupassen.
    17.2 Das Siegerboot erhält einen Wanderpokal, der entsprechend durch den Siegenden mit Jahr und Name versehen rechtzeitig vor der nächsten Durchführung der Regatta dem SVHV zurückgegeben werden muss. Wanderpreise für die einzelnen Klassen sind:

    Klassen Wanderpokale
    Laser 4.7 / ILCA 4 Insel-Lieps-Pokal
    Laser radial / ILCA 6 Insel-Lieps-Pokal der Tankstelle Niendorf
    Laser Std / ILCA 7 Insel-Lieps-Pokal der Fischerei Prignitz
    Masterpokal der Firma Planet-IC GmbH

    17.3 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter

(Stand: 23.03.2023)


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